Standort
Comhard GmbH
Möllendorffstraße 52, 10367 Berlin

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Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Damit Sie bestmöglich beruflich (wieder)einsteigen können, stellt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sie benötigen eine Maßnahme zum bestmöglichen (Wieder)einstieg? Dann kommt für Sie ein AVGS in Frage!

Wie erhalte ich einen AVGS?

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten, wenn diese eine von Ihnen benötigte Maßnahme (Weiterbildung, Coaching, private Arbeitsvermittlung) durch einen externen Dienstleister durchführen lässt. Ihnen entstehen so beim Antreten der Maßnahme keine Kosten. Ob und welche Maßnahmen in Ihrem Fall angebracht sind, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ermittelt.

Auf dem AVGS sind folgende Vorgaben vermerkt:

  • Ziel der Maßnahme
  • Höchstdauer
  • Gültigkeitsdauer
  • Region

Haben Sie eine Maßnahme gefunden, die auch den Vorgaben des AVGS entspricht, können Sie von Ihrem Maßnahmeträger eine Bestätigung erhalten. Eine Vermittlungsfachkraft prüft im nächsten Schritt die Zulässigkeit der Maßnahme in Ihrem Fall. Anschließend stellt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter einen Bewilligungsbescheid aus und Sie können loslegen.

AVGS MPAV

Haben Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (MPAV) erhalten und finden nun über eine zertifizierte private Arbeitsvermittlung einen Job, übernimmt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Vermittlungsgebühr.

Achtung: Den AVGS MPAV erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

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