Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten.
Die Berufsgenossenschaften und Weiterbildung
Die Berufsgenossenschaften sind dazu verpflichtet, Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Personen zu gewährleisten, die in den Unternehmen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Beispiele für solche Berufsgruppen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Anhand solcher Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kann nachhaltige Kompetenzentwicklung garantiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.dguv.de/de/praevention/aus-weiterbildung/index.jsp
Darüber hinaus fördern Berufsgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen auch Weiterbildungen oder Umschulungen zur beruflichen Neuausrichtung nach Unfällen oder Krankheitsfällen. Unter Unser Bildungsangebot für Arbeitsuchende | Comhard Berlin finden Sie unsere geförderten Qualifikationen.