Standort
Comhard GmbH
Möllendorffstraße 52, 10367 Berlin

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Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Logo der deutschen Rentenversicherung

Sie hatten oder haben noch immer gesundheitliche Probleme und möchten sich trotz dieser beruflich etablieren oder neue Perspektiven wahrnehmen? Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Berufsförderung (sog. “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”) werden von der Deutschen Rentenversicherung finanziert.

Die Leistungen können auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden und entweder dem Erhalt Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes dienen oder dem Beschreiten neuer beruflicher Wege mithilfe von Aus- und Weiterbildungsangeboten.

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung erfüllen. Anschließend können Sie diese ggf. beantragen.

Beispiele für finanzierbare Leistungen sind:

  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Wohnungshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Gründungszuschuss
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Übergangsgeld

Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation zahlt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld. Dieser Zeitraum kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch bis in die Zeit nach der Leistung, über die Zeit zwischen zwei berufsfördernden Leistungen oder über die Zeit zwischen einer medizinischen und einer sich daran anschließenden berufsfördernden Rehabilitation erstrecken.

Zur beruflichen Eingliederung kann auch eine Qualifizierung genutzt werden. Sie finden hier unsere geförderten Qualifizierungen, die von der Rentenversicherung gefördert werden können Unser Bildungsangebot für Arbeitsuchende | Comhard Berlin

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