Standort
Comhard GmbH
Möllendorffstraße 52, 10367 Berlin

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So finanzieren Sie Ihre nächste Weiterbildung

Man lernt nie aus

Weiterbildung kostet Geld – mitunter viel Geld.

Ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitsuchende, Schüler oder Studierende: Für (fast) jeden gibt es das passende Förderprogramm oder die richtige Finanzierung.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten in Sachen Weiterbildung, denn “lebenslanges Lernen” ist wichtig, um auf dem Arbeitsmarkt eine gute und erfüllende Perspektive zu haben.

Grundsätzlich kann die berufliche Weiterbildung von verschiedenen Stellen finanziert werden:

• durch den Arbeitgeber
• durch den sich Weiterbildenden selbst
• mit öffentlichen Fördermitteln

Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Vorgesetzten mit ins Boot holen. Idealerweise steht am Ende des Gesprächs eine finanzielle Förderung der Weiterbildung durch den Arbeitgeber. Bedenken Sie: Von Ihrer Weiterbildung profitiert auch das Unternehmen für das Sie arbeiten. Außerdem gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, die Ihren Wissensdurst unterstützen. Wussten Sie schon, dass Sie in Berlin und Brandenburg 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr nehmen können?

Als Arbeitsuchender erhalten Sie Unterstützung durch die Agentur für Arbeit, durch Förderprogramme der Bundesländer oder der Europäischen Union. Die Finanzierung dieser Leistungen ist Ermessenssache und hängt auch davon ab, welches Budget der jeweiligen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur Verfügung steht.

In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Förderprogramme für Arbeitnehmer:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Förderhöhe: 50% der Ausbildungskosten
  • Einkommensgrenze: 20.000,- Euro
  • Weiterbildung darf max. 1.000,- Euro kosten
  • Bis 6.000,- Euro pro Jahr Ausbildungskosten als Sonderausgaben
  • In unbegrenzter Höhe für Weiterbildungen als Werbungskosten
  • Einkommens- und vermögensunabhängig
  • Höchstfördersatz: 15.000,- Euro
  • Keine Altersgrenze
  • Unterhaltsbeiträge sind vor Ausbildungsbeginn zu beantragen
  • Förderungshöchstdauer: 4 Jahre
  • Ausbildung zum Fachwirt oder Meister

Förderprogramme für Selbstständige:

Aufstiegs-BAföG
früher: Meister-BAföG

  • Einkommens- und vermögensunabhängig
  • Höchstfördersatz: 15.000,- Euro
  • Keine Altersgrenze
  • Unterhaltsbeiträge sind vor Ausbildungsbeginn zu beantragen
  • Förderungshöchstdauer: 4 Jahre
  • Ausbildung zum Fachwirt oder Meister
  • 1.000,- Euro Meisterbonus für alle erfolgreichen Absolventen der Abschlüsse Fachwirt und Industriemeister
  • Achtung: Der Meisterbonus wird derzeit nur in Süddeutschland (Bayern und wenige weitere Ausnahmen außerhalb) vergeben.

Förderprogramme für Schüler und Studenten:

  • Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten (eigener Haushalt)
  • Besuch einer weiterführenden (Berufsfach-) Schule
  • Keine Förderung von Schul- und Kursgebühren
  • Antragstellung bis zum 30. Lebensjahr
  • Antragsteller bis 24 Jahre (plus 3 Jahre bei Zivildienst oder Elternzeit)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit Mindestnote 1,9
  • Maximale Förderhöhe: 7.200,- Euro
  • Eigenanteil: 10%
  • Ausbildung zum Fachwirt und Meister
  • Für Ausbildungen oder Studium in Vollzeit
  • Bildungsstätte muss BAföG-anerkannt sein
  • Förderhöhe bis 300,- Euro für monatliche Lebenshaltungskosten
  • Für maximal 24 Monate Ausbildungsdauer
  • Höchstalter: 36 Jahre

Förderprogramme für Arbeitsuchende:

Weiterbildung Geringqualifizierter und Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (WeGebAU)

  • Bildungsgutschein für Berufsabschluss oder Teilqualifikation
  • Bei Beschäftigten Beteiligung der Arbeitsagentur
  • Unter 10 Beschäftigten volle Kostenübernahme
  • Zuschüsse für Arbeitgeber
  • Vollübernahme der Kurskosten für Berufsabschluss oder Teilqualifikation mit dem Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt oder zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit
  • Maßnahmendauer: max. 8 Wochen
  • Maßnahme und Träger müssen zertifiziert sein
  • Keine Altersbegrenzung

Als „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zählen:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes,
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
  • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft sowie
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen.

Vollfinanzierung von Ausbildung inkl. Umschulung ohne Altersbegrenzung.

Bei einem Antrag auf berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind die Voraussetzung auch erfüllt, wenn

  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.

Förderprogramme für Soldaten:

  • Maßnahmendauer: max. 8 Wochen
  • Maßnahme und Träger müssen zertifiziert sein
  • Keine Altersbegrenzung

Das Gute ist: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Aber: Woher sollen Sie wissen, welche Finanzierung für Ihren Fall in Frage kommt? Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben, rufen Sie uns gern an! Wir bringen Licht in den Weiterbildungsdschungel und finden die Weiterbildung und die Finanzierung, die zu Ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen passt.

Telefon: 030 55096-0
[E-Mail: kundenberatung@comhard.de

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundes unter http://www.foerderdatenbank.de/.

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