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Comhard GmbH
Möllendorffstraße 52, 10367 Berlin

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Bewerbungskosten – So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Aktuelles Bewerbungsstrategie

Wenn Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung erfolgreich absolviert haben, ist das für Sie bereits der erste Schritt, um erfolgreich in einen neuen Beruf zu starten. Nun folgt aber erst noch die Bewerbungsphase, die sich manchmal nervenaufreibend und langwierig gestalten kann.

Gern unterstützen wir Sie im Rahmen unseres Jobcoachings oder im Absolventenmanagement, wenn Sie Hilfe beim Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen. Da größere Mengen an Bewerbungen manchmal außerdem finanziell ganz schön zu Buche schlagen, geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie sich Ihre damit verbundenen Ausgaben wieder zurückholen können.

Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?

Bewerbungsunterlagen können in größeren Mengen ganz schön teuer werden. Die damit verbundenen Ausgaben müssen Sie aber nicht alleine tragen. Sollten sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht, oder auf der Suche nach einer Ausbildung sein, können Sie mit finanzieller Unterstützung von Seiten der Arbeitsagentur rechnen.

1. Voraussetzungen

Um Bewerbungskosten erstattet zu bekommen, müssen Sie im Voraus zunächst einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Diesen Antrag bekommen Sie nicht im Internet, sondern ausschließlich beim Amt, da das Datum auf dem Antrag entscheidend ist. Anschließend wird es prüfen, ob Sie Ihre Bewerbungskosten selbst tragen können, oder nicht. Entscheidend für die Erstattung ist außerdem, dass Sie die Kosten für Ihre Bewerbungen nachweisen können.

2. Höhe der Erstattung

Nur wenn in einer Stellenanzeige explizit eine schriftliche Bewerbung verlangt wird, können Sie sich die Kosten erstatten lassen. In der Regel fallen dann Ausgaben für

  • Bewerbungsfoto
  • Bewerbungsmappe
  • Papier und Druck sowie
  • Porto

Pro schriftlicher Bewerbung bezahlt Ihnen die Arbeitsagentur pauschal fünf Euro. Heutzutage wird es jedoch immer gängiger, sich online bei Unternehmen zu bewerben. Für digitale Bewerbungen, die mit viel geringeren Ausgaben verbunden ist, zahlt Ihnen die Arbeitsagentur einen Euro. Beachten Sie außerdem, dass Ihnen im Jahr nicht mehr als 260 Euro erstattet werden.

3. Sonstige Zusatzzahlungen

Sollte Ihr potenzieller Arbeitgeber zusätzliche Dokumente wie beispielsweise

  • ein Führungszeugnis
  • beglaubigte Kopien oder
  • Hygieneschulungen

verlangen, können Sie die Übernahme dieser zusätzlichen Unkosten ebenfalls beim Arbeitsamt beantragen. Für Ihr Bewerbungsfoto und Ihr Vorstellungsgespräch erhalten Sie vom Amt gegebenenfalls Geld für einen neuen Anzug oder einen Friseurbesuch, soweit Ihnen dafür selbst keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Welche Kosten übernimmt der potentielle Arbeitgeber?

Wenn Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen überzeugen konnten, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Unter Umständen kommen dann weite Fahrten mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn auf Sie zu, die ebenfalls mit hohen Kosten verbunden sind. Ist Ihr potenzieller Arbeitgeber kulant, wird er Ihre Reisekosten unter Umständen übernehmen.

1. Fahrtkosten

Soweit ein Arbeitgeber nicht ausdrücklich, schriftlich verneint, Fahrkosten für ein Vorstellungsgespräch zu übernehmen, muss er Ihnen diese Unkosten erstatten – entweder in Form

  • der Fahrtkostenpauschale oder
  • eines 2. Klasse-Bahntickets.

Manchmal sind Unternehmen nur dazu bereit, die Anfahrt zu finanzieren und die Bewerber müssen die Kosten für ihre Rückfahrt selbst tragen. Erkunden Sie sich am besten rechtzeitig, denn solche Regelungen müssen im Voraus kommuniziert werden.

2. Übernachtungskosten

Ihr potenzieller Arbeitgeber muss Ihre Übernachtungskosten nur dann übernehmen, wenn Hin- und Rückfahrt nicht am selben Tag möglich sind. Sollte Ihnen das Geld dafür nicht erstattet werden, haben Sie nachher immer noch die Möglichkeit, sie beim Finanzamt als Werbungskosten geltend zu machen. Sie können beispielsweise eine Software wie diese hier verwenden, um die Werbungskosten unkompliziert in Ihre Einkommensteuererklärung einzutragen. Wichtig ist dafür aber, dass Sie alle Belege sammeln und diese zusätzlich einreichen.

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