Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann das gewohnte Berufsleben schlagartig beenden. Wenn die bisherige Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, stellt sich oft die Frage: Wie geht es beruflich weiter – und wer übernimmt die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung?
In genau solchen Fällen können Berufsgenossenschaften einspringen. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind sie nicht nur für medizinische Rehabilitation zuständig, sondern auch für die berufliche Wiedereingliederung – inklusive Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf Leistungen haben Beschäftigte, bei denen ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Ziel der Förderung ist es, die Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern oder wiederherzustellen – möglichst durch eine Tätigkeit, die den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen gerecht wird.
Was wird finanziert?
Je nach Situation können Berufsgenossenschaften folgende Leistungen übernehmen:
- Umschulungen in neue Berufsfelder (z. B. kaufmännische oder IT-Berufe),
- Weiterbildungen zur beruflichen Anpassung,
- individuelle Coachings zur beruflichen Orientierung,
- Kosten für Lehrgänge, Lernmittel, Fahrten und ggf. Lebensunterhalt.
Die Maßnahmen müssen bei einem anerkannten Bildungsträger wie Comhard stattfinden und zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen.
Wie läuft der Prozess ab?
Nach medizinischer Abklärung und Reha-Planung wird gemeinsam mit einem Reha-Manager oder einer Reha-Managerin der Berufsgenossenschaft entschieden, welche Qualifizierung sinnvoll und förderfähig ist. Wichtig ist dabei: Die Maßnahme muss zumutbar, geeignet und notwendig sein.



