Eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung ist für viele ein wichtiger Schritt in eine sichere Zukunft. Wer diesen Weg gehen möchte, fragt sich oft: Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit eigentlich – und welche nicht? Die Antwort darauf hängt von der individuellen Situation, der geplanten Maßnahme und dem Ziel der Weiterbildung ab.
Bildungsgutschein – die Grundlage der Förderung
Die häufigste Förderform ist der Bildungsgutschein. Wird dieser von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Lernmaterialien, sofern diese notwendig und nicht im Kurs enthalten sind
- Fahrtkosten zur Bildungsstätte
- Kosten für Kinderbetreuung, wenn diese während der Maßnahme anfällt
- Unterkunft und Verpflegung, falls eine auswärtige Unterbringung nötig ist
Diese Leistungen gelten nur für Maßnahmen, die bei zertifizierten Bildungsträgern wie Comhard durchgeführt werden und das Ziel verfolgen, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Was wird nicht übernommen?
Nicht übernommen werden in der Regel:
- freiwillige Zusatzqualifikationen außerhalb des geförderten Bildungsziels,
- private oder nicht-zertifizierte Weiterbildungen,
- Kosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen (z. B. Laptop, wenn nicht ausdrücklich erforderlich).
Wichtig zu wissen
Die Förderung ist eine Kann-Leistung. Das bedeutet: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft nach einem Beratungsgespräch, bei dem Ihre berufliche Situation und Ihre Ziele im Mittelpunkt stehen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema schauen Sie auch in das Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit



