Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, das Menschen bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung unterstützt. Er richtet sich an Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder Hilfe bei der Jobsuche benötigen – unabhängig davon, ob sie arbeitslos, arbeitssuchend oder in einer Übergangsphase sind.
Wofür kann der AVGS genutzt werden?
Mit dem AVGS können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, zum Beispiel:
- Individuelles Bewerbungscoaching,
- Karriereberatung und Berufsorientierung,
- Coaching zur Existenzgründung,
- Maßnahmen zur Aktivierung und Motivation,
- Vermittlung in Arbeit durch private Arbeitsvermittler.
Ziel ist es, Menschen fit für den Arbeitsmarkt zu machen – sei es durch die Verbesserung der Bewerbungsunterlagen, gezieltes Training von Vorstellungsgesprächen oder das Aufzeigen neuer beruflicher Wege.
Wer kann den AVGS bekommen?
Anspruch haben nicht nur Arbeitslose. Auch Menschen:
- in einer drohenden Arbeitslosigkeit,
- in einer Maßnahme zur beruflichen Orientierung,
- mit einem befristeten Job ohne Perspektive,
können unter bestimmten Bedingungen einen AVGS erhalten. Wichtig: Der Gutschein ist eine Kann-Leistung, das heißt, die Entscheidung liegt bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft.
Wie läuft der Antrag?
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren.
- Coachingbedarf begründen.
- AVGS beantragen und bei einem zertifizierten Anbieter einlösen.



