Aufstiegs-BAföG
Das „Aufstiegs-BAföG“ – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.
Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.
Wie das Aufstiegs BAföG funktioniert zeigt ein Video des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF.
Was sind die Voraussetzung für die Förderung?
Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:
- Abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung
- Kein bereits vorliegender höherwertiger Abschluss (Master)
- Die geförderte Weiterbildung muss über Facharbeiterniveau oder Berufsfachschulniveau liegen (nicht gefördert werden (Fach)Hochschulabschlüsse)
- Die geförderte Fortbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen
Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?
Die Förderung des Maßnahmebeitrags kann bis zu 75% betragen. Sie erhalten 50% Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren als Förderung erstattet. Die weiteren 50% der Kosten können Sie als Darlehen über die KfW erhalten. Bei bestandener IHK-Prüfung werden Ihnen auf Antrag weitere 25% des Darlehens erlassen. So zahlen sie effektiv nur 25% der Kosten der Weiterbildung und der Prüfung.
Für Existenzgründer können über das Aufstiegs-BAföG Zuschüsse beantragt werden.
Eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers zur Aufstiegsfortbildung wird ab 2025 nicht mehr auf die Höhe des Aufstiegs-BAföGs angerechnet. Somit profitieren Sie noch mehr von der Weiterbildung und können sich voll auf den Kurs konzentrieren.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG:
- Startseite – BMFTR Aufstiegs-BAföG
- Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen, Antragstellung und Rückzahlung | myStipendium
- Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG – BMFTR Aufstiegs-BAföG
Die Bundesländer bieten häufig eigene Förderprogramme für Berufstätige an. Bitte informieren Sie sich für Ihr Bundesland, ob Sie dort eine Förderung für die Teilnahme an der Fachwirtweiterbildung erhalten können.
