Berufliche Weiterbildung kann ein wichtiger Schritt sein – besonders dann, wenn man sich neu orientieren muss oder will. Doch oft steht am Anfang die Frage: Wer bezahlt das? Für viele Menschen, ob arbeitssuchend, in einer Umbruchphase oder beruflich unzufrieden, sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zentrale Anlaufstellen. Zwei Förderinstrumente stehen dabei im Mittelpunkt: der Bildungsgutschein und der AVGS.
Bildungsgutschein – Qualifikation fördern lassen
Mit dem Bildungsgutschein können Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie ggf. Fahrtkosten und Kinderbetreuung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Der Bildungsgutschein wird individuell ausgestellt und gilt nur für Maßnahmen bei zertifizierten Bildungsträgern wie beispielsweise Comhard.
Wer ihn bekommt, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft – meist nach einem Beratungsgespräch. Gefördert werden vor allem:
- Personen ohne Berufsausbildung oder mit veraltetem Abschluss,
- Menschen in Arbeitslosigkeit oder in befristeten, unsicheren Beschäftigungen,
- Rückkehrer*innen nach längerer Pause (z. B. Elternzeit).
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Begleitung beim Neustart
Der AVGS richtet sich an Menschen, die Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg benötigen – etwa durch ein individuelles Coaching, Bewerbungstraining oder eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung. Auch diese Leistungen werden bei zertifizierten Anbietern durchgeführt.
Der AVGS ist ebenfalls eine Kann-Leistung – es gibt keinen Anspruch, aber gute Chancen bei klar erkennbarem Förderbedarf.



