Wer arbeitssuchend ist, kann durch eine passende Qualifizierung seine Chancen auf eine neue Beschäftigung verbessern. Doch nicht jede Weiterbildung wird vom Jobcenter gefördert. Entscheidend sind die persönliche berufliche Situation, die Anforderungen des Arbeitsmarktes und der konkrete Nutzen des Kurses. Deshalb wird jeder Förderbedarf individuell geprüft.
Gefördert werden vor allem berufliche Weiterbildungen, die Arbeitslosigkeit beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit verhindern oder einen fehlenden Berufsabschluss ermöglichen können. Dazu zählen Anpassungsqualifizierungen, Teilqualifikationen, Umschulungen und Vorbereitungen auf eine Externenprüfung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Welche Bildungsangebote kommen infrage?
Eine Anpassungsqualifizierung vermittelt zusätzliche Kenntnisse für ein vorhandenes Berufsfeld. Eine Bürokauffrau könnte beispielsweise ihre Kenntnisse in Buchhaltung oder einer häufig verwendeten Unternehmenssoftware aktualisieren. Im gewerblichen Bereich können Schulungen zu neuen Maschinen, technischen Verfahren oder beruflichen Vorschriften infrage kommen.
Wer keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzt oder den erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kann, benötigt möglicherweise eine umfangreichere Qualifizierung. Förderfähig können dann eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Nachholen eines Berufsabschlusses oder Hauptschulabschlusses unterstützt werden.
Auch Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben, Mathematik und digitaler Kommunikation können gefördert werden, wenn sie auf eine berufliche Weiterbildung vorbereiten oder die Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Eine geförderte Weiterbildung ist sinnvoll, wenn nachweisbare Kenntnisse für eine konkrete berufliche Tätigkeit fehlen. Das lässt sich häufig anhand aktueller Stellenanzeigen zeigen. Werden dort regelmäßig bestimmte Softwarekenntnisse, Zertifikate oder Fachqualifikationen verlangt, kann eine Weiterbildung diese Lücke schließen.
Weniger geeignet ist eine Förderung, wenn der Kurs überwiegend privaten Interessen dient oder keinen erkennbaren Bezug zum angestrebten Beruf hat. Auch ein beliebter Kurs wird nicht automatisch bewilligt. Entscheidend ist, ob er im individuellen Fall die berufliche Eingliederung unterstützt.
Typische Missverständnisse vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Anmeldung zu einem Kurs, bevor die Förderung geklärt wurde. Die Beratung und Bewilligung müssen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Außerdem muss der gewählte Kurs zum Bildungsziel und zu den Vorgaben des Bildungsgutscheins passen.
Hilfreich ist es, zum Beratungsgespräch passende Stellenanzeigen, einen Lebenslauf und ein konkretes Bildungsangebot mitzubringen. Erklären Sie sachlich, welche Kenntnisse Ihnen fehlen und wie die Weiterbildung Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern kann.
Häufige Fragen
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein bestätigt, dass bestimmte Weiterbildungskosten übernommen werden. Er kann zeitlich, regional und auf ein bestimmtes Bildungsziel begrenzt sein.
Welche Kosten können übernommen werden?
Möglich sind unter anderem Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie notwendige Unterkunft und Verpflegung. Welche Leistungen gelten, wird individuell entschieden.
Kann eine Umschulung gefördert werden?
Ja. Eine Umschulung kann gefördert werden, wenn ein neuer Berufsabschluss für die berufliche Eingliederung notwendig und geeignet ist.
Wer entscheidet über die Förderung?
Bei Kundinnen und Kunden des Jobcenters wird der Förderbedarf zunächst dort geklärt. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die abschließende Weiterbildungsberatung, Prüfung und finanzielle Förderung.



