Teilnahmebedingungen für das Comhard-Empfehlungsprogramm

  1. Veranstalterin

Veranstalterin des Empfehlungsprogramms ist:

Comhard Gesellschaft für Bildung und Personalentwicklung mbH
Möllendorffstraße 52
10367 Berlin

Telefon: 030 55096-0
E-Mail: post@comhard.de

Vertreten durch die Geschäftsführerin Kristin Korsch.

Nachfolgend wird die Veranstalterin als „Comhard“ bezeichnet.

  1. Aktionszeitraum

Das Empfehlungsprogramm beginnt mit seiner Veröffentlichung und endet am 30. September 2026 um 23:59 Uhr.

Eine Empfehlung nimmt nur dann am Empfehlungsprogramm teil, wenn das vollständig ausgefüllte Empfehlungsformular spätestens am 30. September 2026 um 23:59 Uhr bei Comhard eingegangen ist.

Die empfohlene Person muss spätestens am 31. Dezember 2026 einen Teilnahmevertrag für ein Bildungsangebot von Comhard unterzeichnet haben.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen, die

  • zum Zeitpunkt der Empfehlung einen Teilnahmevertrag mit Comhard abgeschlossen haben oder
  • in der Vergangenheit an einem Bildungsangebot von Comhard teilgenommen haben.

Ein tatsächlicher Beginn oder erfolgreicher Abschluss der eigenen Bildungsmaßnahme ist für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm nicht erforderlich.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende von Comhard,
  • freie Dozentinnen und Dozenten sowie sonstige freie Mitarbeitende von Comhard und
  • Angehörige von Mitarbeitenden oder freien Mitarbeitenden von Comhard.

Eine Selbstempfehlung ist ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigte Personen dürfen Angehörige sowie Personen aus ihrem eigenen Haushalt empfehlen.

  1. Voraussetzungen einer gültigen Empfehlung

Empfohlen werden können ausschließlich volljährige Personen, die zuvor noch nie an einer Maßnahme oder einem anderen Bildungsangebot von Comhard teilgenommen haben.

Die Empfehlung muss über das hierfür vorgesehene Empfehlungsformular eingereicht werden. Empfehlungen auf anderen Wegen, beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder mündlich, können nicht berücksichtigt werden.

Im Formular werden folgende Angaben erhoben:

Angaben zur empfehlenden Person

  • Vor- und Nachname,
  • E-Mail-Adresse sowie
  • Auswahl zwischen einem Kaufland-Gutschein und einer Spende.

Angaben zur empfohlenen Person

  • Vor- und Nachname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer sowie
  • gegebenenfalls das gewünschte Bildungsangebot.

Das Formular kann entweder von der empfehlenden oder von der empfohlenen Person ausgefüllt werden.

Die empfehlende Person ist dafür verantwortlich, dass ihre Angaben sowie die Angaben zur empfohlenen Person richtig und vollständig sind.

Die Empfehlung ist ausschließlich über das von Comhard bereitgestellte Onlineformular einzureichen. Das Formular wird mithilfe des Dienstes Microsoft Forms, einem Bestandteil von Microsoft 365, bereitgestellt.

  1. Einwilligung der empfohlenen Person

Trägt die empfehlende Person die Daten der empfohlenen Person in das Formular ein, darf dies nur erfolgen, wenn die empfohlene Person zuvor ausdrücklich in

  • die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Comhard und
  • die Kontaktaufnahme durch Comhard per E-Mail und Telefon zum Zweck der Beratung zu Bildungsangeboten

eingewilligt hat.

Die empfehlende Person muss im Formular folgende Erklärung bestätigen:

„Ich bestätige, dass die empfohlene Person in die Übermittlung ihrer angegebenen Daten an die Comhard GmbH sowie in die Kontaktaufnahme per E-Mail und/oder Telefon zum Zweck der Beratung zu Bildungsangeboten eingewilligt hat.“

Comhard ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis dieser Einwilligung zu verlangen.

Comhard dokumentiert die Einwilligung der empfohlenen Person. Die empfohlene Person wird beim ersten persönlichen Kontakt zusätzlich auf die erfolgte Datenübermittlung hingewiesen und nach ihrer Zustimmung zur weiteren Kontaktaufnahme gefragt.

Liegt keine wirksame oder nachweisbare Einwilligung vor, kann Comhard von einer Kontaktaufnahme absehen und die Empfehlung vom Empfehlungsprogramm ausschließen.

  1. Mehrfache Empfehlungen

Wird dieselbe Person von mehreren Teilnahmeberechtigten empfohlen, wird ausschließlich die zuerst vollständig und wirksam bei Comhard eingegangene Empfehlung berücksichtigt.

Maßgeblich sind das Eingangsdatum und die Eingangszeit des Empfehlungsformulars.

Später eingegangene Empfehlungen derselben Person begründen keinen Anspruch auf einen Gutschein oder eine Spende.

  1. Erfolgreiche Empfehlung

Eine Empfehlung ist erfolgreich, wenn

  1. die Empfehlung spätestens am 30. September 2026 um 23:59 Uhr vollständig und wirksam bei Comhard eingegangen ist,
  2. sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind und
  3. die empfohlene Person spätestens am 31. Dezember 2026 eine Weiterbildung oder ein Umschulung startet.

Das Empfehlungsprogramm gilt für alle Bildungsangebote von Comhard.

Für das Entstehen des Bonusanspruchs muss die Bildungsmaßnahme angetreten worden sein.

  1. Bonus

Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält die empfehlende Person nach eigener Wahl entweder

  • einen digitalen Kaufland-Gutschein im Wert von 10 Euro oder
  • eine durch Comhard veranlasste Spende in Höhe von 10 Euro an kein Abseits! e. V.

Die Auswahl ist bei der Einreichung des Empfehlungsformulars zu treffen. Eine nachträgliche Änderung der Auswahl ist ausgeschlossen.

Eine Barauszahlung, Überweisung, Verzinsung oder anderweitige Auszahlung des Gutschein- oder Spendenbetrags ist ausgeschlossen.

  1. Anzahl der Empfehlungen

Die Anzahl der Empfehlungen pro teilnahmeberechtigter Person ist nicht begrenzt.

Für jede erfolgreich empfohlene Person wird ein gesonderter Bonus in Höhe von 10 Euro gewährt. Voraussetzung ist, dass jede Empfehlung die Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt.

  1. Versand des Gutscheins

Der digitale Kaufland-Gutschein wird innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Bildungsmaßnahme durch die empfohlene Person an die im Empfehlungsformular angegebene E-Mail-Adresse der empfehlenden Person versendet.

Die empfehlende Person ist für die Angabe einer richtigen und erreichbaren E-Mail-Adresse sowie für die regelmäßige Kontrolle ihres E-Mail-Postfachs einschließlich des Spam-Ordners verantwortlich.

Kann der Gutschein aufgrund einer fehlerhaften E-Mail-Adresse nicht zugestellt werden und ist die empfehlende Person trotz angemessener Nachforschung durch Comhard nicht erreichbar, verfällt der Anspruch auf den Gutschein.

Mit der ordnungsgemäßen Versendung des Gutscheins an die angegebene E-Mail-Adresse gilt der Bonusanspruch als erfüllt.

Für den Verlust, das versehentliche Löschen oder eine unbefugte Verwendung des Gutscheins nach der ordnungsgemäßen Versendung übernimmt Comhard keine Verantwortung, soweit Comhard den Verlust oder die unbefugte Verwendung nicht zu vertreten hat. Ein ordnungsgemäß versendeter Gutschein wird grundsätzlich nicht erneut ausgestellt.

  1. Durchführung der Spende

Hat sich die empfehlende Person für die Spende entschieden, veranlasst Comhard innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Bildungsmaßnahme eine Spende in Höhe von 10 Euro an kein Abseits! e. V.

Die Spenden können von Comhard gesammelt und gemeinsam überwiesen werden.

Die Spende erfolgt im Namen von Comhard. Die empfehlende Person erhält keine Spendenbescheinigung und kann den gespendeten Betrag nicht als eigene Spende steuerlich geltend machen.

Mit der Veranlassung der Spende gilt der Bonusanspruch als erfüllt.

  1. Ausschluss vom Empfehlungsprogramm

Comhard ist berechtigt, Personen oder einzelne Empfehlungen vom Empfehlungsprogramm auszuschließen, wenn insbesondere

  • falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht wurden,
  • personenbezogene Daten ohne die erforderliche Einwilligung übermittelt wurden,
  • Manipulationen oder Manipulationsversuche festgestellt werden,
  • das Empfehlungsprogramm missbräuchlich genutzt wird,
  • eine Selbstempfehlung vorliegt oder
  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird.

Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch kann Comhard die Gewährung des Bonus bis zur Klärung des Sachverhalts zurückstellen.

Wurde ein Gutschein bereits aufgrund falscher Angaben oder eines Missbrauchs ausgegeben, kann Comhard die Rückgabe oder Erstattung seines Werts verlangen. Entsprechendes gilt für bereits veranlasste Spenden, soweit die empfehlende Person den Ausschlussgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

  1. Änderung oder vorzeitige Beendigung

Comhard behält sich vor, das Empfehlungsprogramm aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, vorzeitig zu beenden oder vorübergehend auszusetzen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Empfehlungsprogramms aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann oder Missbrauchsfälle auftreten.

Bereits vor der Änderung oder Beendigung vollständig und wirksam eingereichte Empfehlungen bleiben von einer Änderung oder vorzeitigen Beendigung grundsätzlich unberührt.

Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.

  1. Datenschutz

Comhard verarbeitet die im Empfehlungsformular angegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms, zur Kontaktaufnahme mit der empfohlenen Person, zur Beratung über Bildungsangebote sowie zur Prüfung und Erfüllung eines möglichen Bonusanspruchs.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Comhard Gesellschaft für Bildung und Personalentwicklung mbH
Möllendorffstraße 52
10367 Berlin
Telefon: 030 55096-0
E-Mail: post@comhard.de

Der Datenschutzbeauftragte von Comhard ist erreichbar unter:

Comhard Gesellschaft für Bildung und Personalentwicklung mbH
Möllendorffstraße 52
10367 Berlin
Telefon: 030 55096-200
E-Mail: Datenschutz@comhard.de

Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann die betroffene Person ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Daten aus Empfehlungen, die nicht zu einem Vertragsabschluss führen, werden nach dem Ende des Empfehlungsprogramms gelöscht, sofern keine andere Rechtsgrundlage oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht eine weitere Speicherung erfordert.

Daten erfolgreicher Empfehlungen werden so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung des Empfehlungsprogramms, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Comhard.

Einsatz von Microsoft Forms

Für die Bereitstellung und Auswertung des Empfehlungsformulars nutzt Comhard den Dienst Microsoft Forms, der von der Microsoft Corporation beziehungsweise deren europäischen Konzerngesellschaften bereitgestellt wird.

Die über das Formular eingegebenen personenbezogenen Daten werden innerhalb der Microsoft-365-Umgebung von Comhard verarbeitet. Microsoft wird hierbei im Rahmen der vereinbarten Auftragsverarbeitung als Dienstleister eingesetzt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft und zu möglichen Datenübermittlungen können den Datenschutzinformationen von Microsoft sowie den ergänzenden Datenschutzhinweisen von Comhard entnommen werden.

  1. Rechtsweg und anwendbares Recht

Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Entscheidung über die Vergabe der freiwilligen Bonusleistung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche der teilnehmenden Personen bleiben unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Juli 2026