Aufgrund der engen Budgets der Jobcenter greift ab 01.01.2025 eine neue Regelung zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen (BGS) für Qualifizierungsmaßnahmen. BGS werden dann ausschließlich von den Arbeitsagenturen ausgegeben. Dies gilt auch für Kunden der Jobcenter.
Die Arbeitsvermittler/-innen der Jobcenter bahnen mit ihren Kunden die Qualifizierung an, informieren, bereiten vor, prüfen die Eignung, schalten Vorbereitungskurse oder Coachings vor und geben schließlich eine Empfehlung an die Arbeitsagentur. Hier hat der Kunde in der Regel ein passendes Angebot von einem Bildungsträger vorliegen.
Die Arbeitsagentur lädt den Kunden vor, muss die Förderfähigkeit prüfen und gibt den Gutschein aus.
Bei Kunden der Jobcenter bleiben die dortigen Arbeitsvermittler aber trotzdem für ihre Kunden zuständig und übernehmen diese nach der Qualifizierung auch wieder vollständig zur Integration in den Arbeitsmarkt.