ausgewählter Glossareintrag
- BA
- Bundesagentur für Arbeit. Die BA ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung.
Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z.B. das Arbeitslosengeld.
Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter.
Sie unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III).
Der Sitz der BA ist Nürnberg. Mit etwa 97.000 Mitarbeitern (davon etwa 3.000 Nachwuchskräfte) ist sie die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes. (BA)
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