Standort
Comhard GmbH
Möllendorffstraße 52, 10367 Berlin

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Comhard GmbH

Stand: Januar 2022

1 Gegenstand des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Comhard GmbH gelten für Schulungs- und Beratungsleistungen.

2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss

2.1 Vertragsgegenstand sind die in den aktuellen Angeboten der Comhard GmbH enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Geringfügige Abweichungen von diesen (zum Beispiel Ersatz angekündigter Trainer oder Anzahl der Teilnehmer) sind möglich. Gesonderte Vereinbarungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.2 Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung eines Angebotes oder eines Vertrages zustande. Mit der Unterzeichnung erkennt der Kunde diese AGB an. Als Datum des Zustandekommens eines Vertrages gilt der Tag, an dem das Angebot oder der Vertrag vom Kunden unterzeichnet bei der Comhard GmbH eingegangen ist.

3 Schulungen und Beratungen

3.1 Die Comhard GmbH stellt den Trainer oder Berater und abhängig vom Schulungsinhalt die Kursunterlagen und die Kursliteratur (sofern im Leistungsangebot vorgesehen) zur Verfügung.

3.2 Wenn im Angebot bzw. Vertrag nicht anders bestimmt, führt die Comhard GmbH die Leistung in ihren Räumlichkeiten oder in Räumen von Kooperationspartnern durch und stellt die Logistik und sämtliche organisatorischen Hilfsmittel zur Verfügung.

4 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

4.1 Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Preiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und werden mit Zugang der Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn oder Beginn der Beratungsleistung vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Der vereinbarte Preis für Schulungsleistungen in Form von offenen Seminaren wird zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor Beginn des Kurses in Rechnung gestellt.

4.3 Der vereinbarte Preis für Beratungsleistungen sowie für Schulungsleistungen, die exklusiv für einen Kunden durchgeführt werden, wird zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer nach Erfüllung der Leistung in Rechnung gestellt.

4.4 Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Kunden.

4.5 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen oder kann kein Nachweis über die Zahlung erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung seitens der Comhard GmbH. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Comhard GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Kunde kann nur gegen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5 Haftung

5.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Comhard GmbH nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Comhard GmbH beruht oder der Schaden auf das Fehlen einer von der Comhard GmbH zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder die Comhard GmbH eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer das Erfüllen des Vertrages gefährdenden Weise verletzt.

5.2 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

5.3 Bei Ausfall eines Trainers oder Beraters durch höhere Gewalt, z. B. plötzliche Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder Beratung. In einem solchen Fall kann die Comhard GmbH nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet.

5.4 Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Comhard GmbH.

5.5 Die Comhard GmbH hat die üblichen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Alle Ansprüche werden durch die dort vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Comhard GmbH ist ausgeschlossen.

5.6 Für Verlust von Daten haftet die Comhard GmbH nur im Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht hätte vermeiden können. Die Sicherung von Daten hat so zu erfolgen, dass sie mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.

6 Allgemeines, Kündigung

6.1 Die Comhard GmbH behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichqualifizierte Ersatztrainer einzusetzen sowie die Inhalte geringfügig zu modifizieren.

6.2 Der Kunde kann den Vertrag schriftlich bis zwei Wochen vor Schulungs- oder Beratungsbeginn kündigen. Der Preis wird in diesem Fall nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Preis wird in voller Höhe dem Kunden gutgeschrieben. Bei einer späteren Kündigung oder Nichtteilnahme ist der volle Preis zur Zahlung fällig. Der Schulungsbesuch kann auch durch Ersatzteilnehmer des Kunden erfolgen. Bei einer späteren Kündigung einer Schulungsleistung, die exklusiv für Teilnehmer eines Kunden durchgeführt werden, sind 30 % des Preises zur Zahlung fällig.

6.3 Die Comhard kann Termin und Ort eines Kurses bis eine Woche, bei Firmenschulungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn ändern und absagen. Bei Kursabsagen wird die Comhard dem Kunden Ausweichtermine anbieten

6.4 Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (auch personenbezogene), die der Comhard GmbH im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bekannt werden, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

7 Gerichtsstand, geltendes Recht

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8 Wirksamkeit

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen sind die Parteien verpflichtet, dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende Ersatzregelungen zu vereinbaren. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform; das gilt auch für das Textformerfordernis selbst.

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